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Kinderschutz

Der SkF e.V. Bergisch Land hat es sich in seinen Fachbereichen zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (§ 1 Abs.3 Nr. 3 SGB VIII).

Gemeinsam mit der Stadt Wuppertal und der freien Wohlfahrtspflege hat sich der Verband zur Sicherung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII verpflichtet.

Für die Umsetzung haben wir eine Kinderschutzbeauftragte ausgebildet und zertifiziert. Sie hat zur Aufgabe,
  • Informationen zum Thema Kinderschutz für die von uns betreuten Eltern, Kinder und die Kolleginnen der Fachdienste vorzuhalten,
  • die Einhaltung der mit den Mitarbeiterinnen geschlossenen internen Vereinbarung (festgelegte Handlungsschritte zum Schutzauftrag für Kinder- und Jugendliche) sicherzustellen,
  • für die Mitarbeiterinnen und ehrenamtlich Tätigen regelmäßig Fortbildungen und Schulungen zum Thema Kinderschutz durchzuführen.

Wir möchten das Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche präventiv abwenden. Deshalb können sich durch den SkF e.V. Bergisch Land betreute Eltern, deren Kinder sowie Kolleginnen der Fachdienste an die Kinderschutzbeauftragte wenden.