Ohne eine zeitnahe Neuregelung der Betreuervergütung stehen viele Betreuungsvereine spätestens 2025 vor der Insolvenz. Die Kosten eines Betreuungsvereins sind – trotz der Ende 2023 beschlossenen Inflationsausgleichszahlung – nicht ausreichend gedeckt. Am Mittwoch, dem 5. Juni 2024 werden wir bei der 95. Justizministerkonferenz in Hannover, als Teil des Aktionsbündnis der Betreuungsvereine in Deutschland gemeinsam sichtbar.
Politik:Betreuungsvereine erhalten!
1,3 Millionen Menschen haben eine Rechtliche Betreuung.
Rechtliche Betreuung ist ein Unterstützungsinstrument für Menschen aus unserer Mitte, die aufgrund von Erkrankung oder Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr erledigen können.
In Deutschland werden etwa 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuer*innen bei der Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts unterstützt.
Doch die Ausübung staatlicher Pflichtaufgaben benötigt eine zeitnahe und an den Grundsätzen des § 1821 Bürgerlichen Gesetzbuch ausgerichtetes Vergütungssystem.
Das Vergütungssystem wird bis Ende 2024 evaluiert und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) soll zeitnah reformiert werden.
Die Auswirkungen sind bereits jetzt spürbar: Betreuungsvereine, Betreuungsbüros und Berufsbetreuer*innen geben auf! Menschen mit Betreuungsbedarf fehlt dann die für sie so wichtige Unterstützung. Kommunale Betreuungsbehörden müssen in der Folge als Ausfallgarant die Rechtlichen Betreuungen selbst übernehmen. Dies führt zu einer massiven finanziellen und personellen Mehrbelastung der Kommunen.
„Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren und struktureller und qualitativer Teil der Lösung. Es muss den Entscheider*innen einer neu gestalteten Betreuervergütung ein Anliegen sein, die Infrastruktur der Betreuungsvereine mit ihrem langjährigen Know-How und Personal zu erhalten! Hierfür braucht es eine kostendeckende und verlässliche Vergütung“, sagt Sanna Zachej, Leiterin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung von DCV, SkF und SKM.
270 katholische Betreuungsvereine in Deutschland
Betreuungsvereine sind gut vernetzte Kompetenzzentren zum Thema Rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie beraten und schulen Bürger*innen bei der Ausübung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als ehrenamtlich rechtliche Betreuer*innen und informieren zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Betreuungsvereine führen darüber hinaus durch ihre beruflichen Mitarbeiter*innen Rechtliche Betreuungen und tragen zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes ALLER bei.
Innerhalb der verbandlichen Caritas mit ihren Fachverbänden SkF und SKM engagieren sich bundesweit 270 Betreuungsvereine mit rund 1.000 beruflich Mitarbeitenden und 20.000 ehrenamtlichen Betreuer*innen.