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Anerkannter Betreuungsverein

Die Mitarbeiterinnen des Anerkannten Betreuungsvereins führen gesetzliche Betreuungen für Volljährige, die auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln können. Rechtliche Betreuung soll nur soweit eingreifen, wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin.Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Die Mitarbeiterinnen sind diplomierte Sozialarbeiterinnen/ Sozialpädagoginnen mit umfassenden Kenntnissen im Betreuungsrecht. Besonderen Wert legen wir auf die Qualität unserer Arbeit.

Wir für Sie !

Wir unterstützen Sie bei der Regelung der Angelegenheiten, mit denen Sie sich überfordert fühlen in dem durch das Betreuungsgericht definierten Aufgabenkreis. Wir sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld - unabhängig vom Geschlecht, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Wir leben Diversität ! Als "Managerinnen auf Zeit" kümmern wir uns um Ihre rechtlichen und sozialen Belange und begleiten Sie auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Wir machen uns für Ihre Rechte stark! Wir organisieren in Absprache mit Ihnen Hilfen, die Sie brauchen und stärken Sie, damit Sie so eigenständig wie möglich leben können.

Ehrenamt tut gut!

Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wir suchen Interessierte, berufs- und lebenserfahrene Frauen und Männer als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Gerade die Arbeit als rechtliche Betreuung ist verantwortungsvoll, sinnstiftend und abwechslungsreich.
Nutzen Sie Ihre Lebenserfahrung und unterstützen Sie einen anderen Menschen!

Die Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer ähneln denen der hauptamtlichen und ergeben sich aus dem Wirkungskreis, den ihnen das Betreuungsgericht überträgt. Wer einen Angehörigen oder eine fremde Person betreut, hat vieles zu beachten.

Wir lassen Sie nicht allein!

Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer durch

  • eine Einführung in ihre Aufgaben
  • Beratung und Begleitung
Erfahrungsaustausch
  • Fortbildungen
  • Versicherungsschutz
  • Aufwandsentschädigungen
  • Verhinderungsbetreuung
Bitte melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

Darüber hinaus beraten und informieren wir kostenlos alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu:
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
Auf Anfrage bieten wir zu den o.g. Themen Vorträge für Gruppen an.

Darüber hinaus beraten wir individuell im Rahmen von Sprechstunden, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch im persönlichen Gespräch zum Thema Vorsorge und zu allen Fragestellungen rund um die rechtliche Betreuung.

Wir sind für Sie da !

https://www.zdf.de/dokumentation/37-grad/37-ich-entscheide-fuer-dich-100.html

Information und Fortbildung für ehrenamtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
2024-01-Flyer-Info-Betreuungsvereine-2024_druck
 

Patientenverfügung

Um sicherzustellen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, können Menschen mit einer schriftlichen Patientenverfügung die entsprechenden Maßnahmen für den Fall festlegen, falls sie nicht mehr selbst entscheiden bzw. diese in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmachten sollen für den Fall der Handlungsunfähigkeit eines Menschen vorsorglich einen Bevollmächtigten bestimmen, der die Angelegenheiten regelt und Entscheidungen trifft. Dabei bleibt das Gericht außen vor. 

Über dieses rechtliche Instrument informiert und berät der Bergische Betreuungsverein. Dies geschieht sowohl individuell als auch in Vortragsform für größere Gruppen, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen. 
Sollte eine Vorsorgevollmacht im einzelnen Fall nicht möglich sein, kann per Betreuungsverfügung vorsorglich eine Person oder Institution, die Betreuer bereitstellt, zum möglichen Betreuer vorgeschlagen werden.
 

Betreuungsverfügung

Sollte eine Vorsorgevollmacht im einzelnen Fall nicht möglich sein, kann per Betreuungsverfügung vorsorglich eine Person oder Institution, die Betreuer bereitstellt, zum möglichen Betreuer vorgeschlagen werden.