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Transparenzerklärung

Transparenzerklärung

Informationen über den SkF Bergisch Land e. V. entsprechend der Selbstverpflichtung der ITZ


Transparenz ist für den SkF als gemeinnützige Organisation, die bereits seit mehr als 100 Jahren sozial-caritative Arbeit im Dienst von Kirche und Gesellschaft leistet, ein besonders wichtiges Anliegen. Der SkF setzt Transparenzstandards konsequent um und hat sich daher der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Entsprechend der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtung werden in Erfüllung der geltenden Anforderungen der ITZ nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

 
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bergisch Land
Bembergstraße 20
42103 Wuppertal

Gründungsjahr: 1906

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Der Sozialdienst katholischer Frauen ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland, der sich der Hilfe für Kinder, Jugendliche, Frauen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen widmet.
Der Verein beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und des Zusammenwirkens von ehrenamtlich und beruflich für den Verein Tätigen.
Der Verein erfüllt seine laienapostolische Aufgabe in Kirche, Staat und Gesellschaft im Sinn christlicher Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der katholischen Kirche.

Satzung des Sozialdienst kath. Frauen e. V. Bergisch Land
Leitbild des Sozialdienst kath. Frauen e. V. Bergisch Land

3. Freistellungsbescheid
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bergisch Land ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid 2017-2019 des Finanzamtes Wuppertal-Elberfeld, Veranlagungsbezirk 002 (Steuernummer 132/5903/4309) vom 18.02.2021 von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bergisch Land ist ein juristisch selbstständiger Ortsverein des Sozialdienst katholischer Frauen - Gesamtverein e. V. (SkF Gesamtverein). Seine ordentlichen Mitglieder bilden zusammen mit den ordentlichen Mitgliedern der anderen SkF Ortsvereine in Deutschland die Mitgliedschaft des SkF Gesamtvereins. Die 103 Mitgliederinnen werden zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen, das zentrale Organ des Vereins. Alle vier Jahre wird der ehrenamtliche SkF-Vorstand gewählt. Dieser vertritt den SkF und ist gegenüber den Mitgliederinnen rechenschaftspflichtig. Die Geschäfte obliegen einer hauptamtlichen Geschäftsführerin. Der Wirtschaftsbeirat berät den Vorstand durch kritische Kontrolle der wirtschaftlichen Seite der sozialen Arbeit. Ein geistlicher Beirat unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch spirituelle Angebote und individuellen Austausch zu christlich-ethischen Aspekten der oft herausfordernden Arbeit.
 
Ehrenamtlicher Vorstand:                  Barbara Reul-Nocke (Vorstandsvorsitzende)
                                                          Therese Jüttner
                                                          Dr. Birgit Timmermann
Hauptamtliche Geschäftsführung:     Magdalena Weber   
Geistlicher Beirat:                              Dr. Werner Kleine 
Wirtschaftsbeirat:                               Andreas Bergermann
                                                           Susanne Kissing
                                                           Jutta Berendes
Organigramm SkF
 
5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bergisch Land
Die hier angegebenen Zahlen gelten für den SkF e. V. Bergisch Land
(Stand: 01.01.2023)

  • 77 Hauptamtliche auf 16 Vollzeitstellen und 61 Teilzeitstellen, das entspricht einem Vollzeitäquivalent von 51,965 
  • von den Teilzeitkräften haben 4 Mitarbeitende ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • 99 % der Beschäftigten sind Frauen, 1% Männer
  • 0 Personen befinden sich in Ausbildung
7./8.  Mittelherkunft und Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten 10. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen
Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.

11. Selbstverpflichtung
Darüber hinaus verpflichten sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:
  • Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
     
  • Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
     
  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.
 
Ihr Kontakt zu uns



Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bergisch Land
Geschäftsstelle
Bembergstraße 20
42103 Wuppertal
Telefon: 0202 25257-0
Telefax: 0202 25257-18
E-Mail: geschaeftsstelle@skf-bergischland.de